Perimeter der Gemeinde

Die neue Gemeinde wird das Gemeindegebiet der bisherigen elf Einwohnergemeinden im Oberaargau Nord umfassen. Es handelt sich um Attiswil, Farnern, Niederbipp, Oberbipp, Rumisberg, Walliswil bei Niederbipp, Walliswil bei Wangen, Wangen an der Aare, Wangenried, Wiedlisbach und Wolfisberg.

Als Besonderheit wird Wiedlisbach als einzige Gemeinde im Perimeter über keine Aussengrenze verfügen. Die anderen zehn Gemeinden werden externe Nachbargemeinden haben oder sogar die Kantonsgrenze bilden.

Name und Wappen

Mit der Bestimmung des zukünftigen Gemeindenamens und Gemeindewappens wird bis nach dem Grundsatzentscheid am 24. September 2017 zugewartet.

Die bisherigen Gemeindenamen werden auch im Fall einer Fusion als Ortsbezeichnungen weiterbestehen.

Heimatort

Wer heute eine der elf Gemeinden als Heimatort hat, führt nach der Fusion den neuen Gemeindenamen als Heimatort.

Der bisherige Heimatort kann in den Ausweisschriften in Klammern ergänzt werden. Nach der Fusion müssen die Ausweisschriften nicht ersetzt werden.

In allen amtlichen Ausweisschriften, die neu erstellt werden, wird der neue Gemeindename aufgeführt.

Postadresse

Die Postadresse verändert sich durch die Fusion nicht. Strassenbezeichnungen, Postleitzahlen und Wohnort bleiben unverändert.

Regionale Bedeutung

Die neue Gemeinde hat mit rund 14’500 annähernd gleich viele Einwohnerinnen und Einwohnern wie die Stadt Langenthal (ca. 15’700). Damit wird die neue Gemeinde hinter der Stadt Langenthal zur zweitgrössten Gemeinde im Oberaargau und ein zweites Zentrum bilden.

Politische Strukturen

Heute haben die elf Gemeinden zusammen 63 Gemeinderatsmitglieder (Exekutive). In 40 ständigen Kommissionen sind zusätzlich 242 Personen engagiert.

Die „Stimme des Volkes“ (Legislative) wird heute in allen elf Gemeinden an der Gemeindeversammlung eingebracht.

Gemeinderat (Exekutive)

Der Gemeinderat führt die Gemeinde.

Vorgesehen sind sieben Gemeinderatsmitglieder, die im Majorz- oder im Proporzverfahren gewählt werden können. Jedes Exekutivmitglied führt ein Ressort. Vorgesehen sind aktuell die Ressorts Präsidiales, Finanzen, Sicherheit, Soziales, Bildung, Bau und Betriebe.

An der Spitze des Gemeinderats steht eine Gemeindepräsidentin oder ein Gemeindepräsident. Aufgrund der Gemeindegrösse steht im Moment ein Vollamt (80% – 100%) im Vordergrund. Das Gemeindepräsidium wird im Majorzverfahren an der Urne gewählt.

Gemeindeparlament (Legislative)

Das Gemeindeparlament wird die elf Gemeindeversammlungen ersetzen. Das Bernische Gemeindegesetz schreibt eine Parlamentsgrösse von mindestens 30 Personen vor.

Für eine Übergangszeit von acht Jahren ist eine garantierte Vertretung der bisherigen elf Gemeinden vorgesehen. Damit wird sichergestellt, dass die lokalen respektive auf einzelne Ortschaften bezogenen Anliegen angemessen in der politischen Diskussion Eingang finden.

Die Kombination dieser beiden Faktoren könnte dazu führen, dass das Parlament zu Beginn aus 41 Personen besteht, von denen elf im Majorzverfahren direkt aus den früheren Gemeinden gewählt werden. Für die anderen 30 Sitze kommt sinnvollerweise das Verhältniswahlsystem zum Tragen, wie es auch für den Grossen Rat gilt. Die genauen Details sind noch nicht geregelt.

Die Bildung einer Parlamentsstruktur wertet den Stellenwert der politischen Parteien auf.

Verwaltungsorganisation

Verwaltungsstandort

Als Verwaltungsstandorte sind Niederbipp und Wangen an der Aare vorgesehen, die über die notwendigen Raumkapazitäten verfügen.

Die Aufteilung der Verwaltungsabteilungen auf die Standorte erfolgt im Hinblick auf einen bestmöglichen Verwaltungsablauf.

Ein zentraler Verwaltungsstandort für die gesamte Verwaltung ist mittelfristig nicht realisierbar.

Verwaltungsstruktur

Die Verwaltung wird parallel zur Gemeinderatsgliederung in sieben Fachabteilungen strukturiert.

Grundsätzlich stehen für die Verwaltungsführung drei Varianten zur Diskussion. Über die Konkretisierung soll nach einem positiven Grundsatzentscheid entschieden werden. In Frage kommen:

  • Departementsmodell: Jedes Gemeinderatsmitglied ist einer Abteilungsleitung vorgesetzt und trägt damit die Führungsverantwortung für eine Verwaltungsabteilung.
  • Präsidialmodell: Das Gemeindepräsidium ist den sieben Abteilungsleitungen direkt vorgesetzt. Die Gemeinderatsmitglieder tragen die inhaltliche Verantwortung für die Geschäfte aus ihrem Ressort, übernehmen aber keine direkte Führungsverantwortung.
  • Geschäftsleitungsmodell: Eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer ist den sieben Abteilungsleitungen direkt vorgesetzt. Die Gemeinderatsmitglieder tragen die inhaltliche Verantwortung für die Geschäfte aus ihrem Ressort, übernehmen aber keine direkte Führungsverantwortung.

 

Bildung / Schulorganisation

Bei einer Fusion werden alle bestehenden Schulstandorte weitergeführt. Das schulische Angebot an den einzelnen Standorten bleibt erhalten.

Für die neue Gemeinde ist eine Schulkommission für das ganze Gemeindegebiet tätig. In der Verwaltung entsteht eine Abteilung „Bildung“, welcher die Schulleitungen an den einzelnen Standorten als Organisationseinheiten unterstellt sind.

Mit dem Start der neuen Gemeinde fallen die interkommunalen Zusammenarbeitsmodelle weg. Die Gemeindeverbände werden mit der Fusion aufgelöst und die Verträge aufgehoben.

 

Die Schülerzahlen dürften im neuen Perimeter tendenziell leicht zunehmen.

Weil sich aber die Ortschaften unterschiedlich entwickeln, können spätere Veränderungen am Schulangebot nicht ausgeschlossen werden.

Schülerinnen und Schüler, die heute die Volksschule besuchen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit von solchen Schulreformen nicht betroffen sein.

Blaulichtorganisationen

Feuerwehr

Die vier Feuerwehren Bipp, Wangen, Jura-Südfuss und Oberbipp bestehen weiter, werden aber als Wehrdienstorganisation in der Abteilung Sicherheit zentral geführt.

Es wird ein gemeinsamer Stab gebildet.

Die Gemeindeverbände werden aufgelöst.

Der neuen Gemeinde steht es offen, die Feuerwehrorganisation später grundlegend zu überprüfen.

Polizei

Die kommunalen Polizeiaufgaben werden in der neuen Gemeinde durch ein Polizei-Inspektorat in der Abteilung Sicherheit wahrgenommen.

Zu den Polizeiaufgaben gehören namentlich die Kontrolle des ruhenden Verkehrs, die Sicherheitspolizei, kurzfristige Signalisationen, Gewerbepolizei, Einwohner- und Fremdenkontrolle.

Durch die Fusion ändern sich weder die polizeiliche Bedrohung noch das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung.

Es ist davon auszugehen, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zumindest in einer Anfangsphase an einen externen Leistungserbringer wie zum Beispiel die Securitas übertragen wird.